Stille Accounts anlegen / freischalten
Wenn es in Ihrem LKV Kanubezirke als Ebene zwischen den Vereinen und dem LKV gibt (z.B. in Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen und Bayern), so werden Sie auf der Bezirksebene die Vereinsmeldungen in verschiedenen Formen erhalten. Um daraus eine Bezirksmeldung für den LKV über das eFB zu erstellen, unterstützt sie das eFB. Wenn die Vereine in ihrenm Zuständigkeitsbereich bereits vollständig (also alle Online-Accounts und alle Papierfahrtenbücher) über das eFB melden, benötigen Sie diese Funktion nicht. Sie ist ausschließlich für Nachbearbeitungen von nicht vollständigen Online-Meldungen gedacht.
Der Arbeitsablauf auf Bezirksebene sieht wie folgt aus:
Das Anlegen der stillen Accounts und die anschließende Bestätigung der Zuordnung zum Verein kann als Sammelauftrag durchgeführt werden. Es ist nicht erforderlich, für jeden einzelnen Teilnehmer individuelle Profile zu erstellen. Das macht das eFB auf Basis des Sammelauftrags automatisch. Die Funktion „Wettbewerbe -> stille Accounts anlegen und freischalten“ unterstützt Sie dabei.
Klicken Sie auf „aus Tabelle“ und Sie erhalten eine Seite, auf der Sie zehn stille Accounts in einem Arbeitsschritt anlegen können. Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Verein sind Pflichtfelder, die weiteren Angaben optional. Nachdem Sie alle Daten erfasst haben, klicken Sie nur noch auf „aus Tabelle anlegen“ und die Accounts werden erstellt. Haben Sie mehr als zehn stille Accounts, die anzulegen sind, rufen Sie die Seite erneut auf.
Stille Accounts aus Datei anlegen
Die können die Daten für die stillen Accounts auch aus einer Datei importieren. Das bietet sich insbesondere dann an, wenn Ihnen bereits eine Liste vorliegt oder sie mehr als zehn Accounts erstellen müssen. Am besten speichern Sie sich hier zunächst die Musterdatei. Sie zeigt Ihnen genau, wie die Liste der Teilnehmer aufzubauen ist, damit das eFB die Accounts direkt aus einer Liste anlegen kann. Die fertig befüllte Liste lesen Sie über einen Klick auf die Schaltfläche „aus Datei“ ein.
Stille Accounts freischalten (oberhalb der Ebene Verein)
Im eFB müssen Accounts grundsätzlich freigeschaltet werden. Damit ist die Bestätigung der Zuordnung zu einem Verein gemeint. Gibt es im Verein keinen eFB-Beauftragten, fehlt auch die zuständige Person für die Freischaltung. Das wird der Regelfall sein, wenn der Verein komplett mit Papierfahrtenbüchern arbeitet, das eFB noch nicht eingeführt hat und der Verein im eFb durch den Bezirk angelegt wurd,e um nur die Ergebnisse zu verwalten.
Da nun der Vereins-eFB-Beauftragte nicht existiert und folglich auch die stillen Accounts nicht freischalten kann, muss dies der Bezirk selbst erledigen. Für diesen Zweck stellt das eFB die zweite Funktion auf der Seite „stille Accounts anlegen und freischalten“ bereit:
Die zweite Tabelle listet alle stillen Accounts auf, die innerhalb von Vereinen des Bezirks bestehen, bei denen im Verein kein eFB-Beauftragter vorhanden ist. Der Bezirkswanderwart braucht hier nur die Accounts durch die Checkbox vor dem Listeneintrag auswählen, den Freischalten – Button anklicken und schon ist die Zuordnung zum Verein bestätigt.
Wenn Sie als Bezirkswanderwart im ersten Schritt stille Accounts anlegt haben, diese aber danach nicht in der Tabelle zur Freischaltung erscheinen, gibt es für den Verein einen eFB-Beauftragten. Die Freischaltung kann dann nur durch den Verein selbst erfolgen. Bitte informieren Sie den eFB-Beauftragten im Verein darüber, dass er Freischaltungen durchführen muss.
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