Club anlegen
Wenn sich ein neuer Verein zur Nutzung des eFB angemeldet hat, muss dieser Verein im System eingerichtet werden. Diese Funktion stellt alle dazu nötigen Abläufe zur Verfügung. Zur Anmeldung neuer Vereine stellen wir auf https://www.kanu-efb.de ein komfortables Anmeldeformular zur Verfügung, mit dem neue Vereine eingerichtet werden können. Anmeldungen über dieses Formular werden immer an die Person gesandt, die im ausgewählten LKV als eFB-Ansprechpartner benannt wurde. Bei der Einrichtung eines Ansprechpartners oder bei der Änderung ist eine kurze Information seitens des LKV an das eFB-Team im DKV erforderlich.
➡️ Zum Anmeldeformular für neue Vereine
Die Erfassung besteht aus zwei Teilschritten. Zunächst werden die Vereinsdaten hinterlegt:
Eingabefeld | Funktion |
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Vereinsname | Vereinsname, wie er in allen Anzeigen des eFB erscheinen soll. Möglichst kurze, aber eindeutige Version. (Pflichtfeld) |
offizieller Name | Optionale Angabe: Hier kann eine längere, vollständige Bezeichnung des Vereins erfasst werden, falls dies gewünscht ist. Aktuell wird diese Information noch nicht genutzt, kann aber bei späteren Erweiterungen wie zum Beispiel dem Druck von Urkunden oder Bestätigungen eine Rolle spielen. |
DKV-Vereinsnummer | DKV-Vereinsnummer aus der Anmeldung, soweit dort angegeben. |
LSB-Vereinsnummer | Mitgliedsnummer des Vereins bei jeweiligen Landessportbund, soweit bekannt. |
Zuordnung zu Verband (Bezirk oder LKV) | Auswahl des Landeskanuverbandes oder des Bezirks, dem der Verein angehört (Pflichtangabe). Wenn es in dem LKV Kanubezirke oder Kanukreise gibt, muss der jeweilige Bezirk oder Kreis ausgewählt werden. |
Zugehörigkeit zu diesem Verband ab Datum | Hier gehört die Angabe rein, seit wann der Verein dem jeweiligen LKV angehört. Dies ist NICHT die Angabe, wann der Verein im eFB eingerichtet wurde! (Pflichtangabe) Kennen Sie dieses Datum nicht, lassen Sie die Vorgabe dort stehen. |
bis Datum | Wenn ein Verein einem anderen LKV zugeordnet wurde, kommt an dieser Stelle das Datum der letzten Zugehörigkeit des zuvor ausgewählten LKV rein. Besteht die Auswahl aktuell noch, lassen Sie die Vorgabe unverändert. (Pflichtfeld). |
Als nächstes wird der eFB-Beauftragte des Vereins eingerichtet. Der Vereins-eFB-Beauftragte schaltet Mitglieder für den Verein frei und verwaltet die Berechtigungen innerhalb des Vereins. Seine eigenen Rechte kann er jedoch nicht verändern - das muss durch den eFB-Beauftragten des LKV erfolgen.
Eingabefeld | Funktion |
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Nutzername für eFB-Beauftragten | Accountname der Person, die für den Verein als eFB-Beauftragter tätig ist - bitte der Anmeldung entnehmen. (Pflichtfeld) |
Nutzer als Vereinsmitglied freischalten | Der Standard ist hier "ja" - der eFB-Beauftragte des Vereins gehört auch dem Verein an. |
Berechtigungen | In den folgenden Feldern stellen Sie durch Schiebeschalter ein, welche Berechtigungen der eFB-Beauftragte erhalten soll. Verwenden Sie die Vorgaben aus der Anmeldung des Vereins. |
Das Recht des eFB-Beauftragten wird an dieser Stelle initial eingerichtet. Damit es wirksam wird und genutzt werden kann, muss der jeweilige eFB-Beauftragte die Verpflichtungserklärung zum Datenschutz unterschreiben und an die DKV-Geschäftsstelle senden. Ist deren Eingang im eFB vermerkt, kann die Rolle ausgeübt werden.
Sonderfälle
Es ist auch möglich, dass ein Verein gar keinen eFB-Beauftragten hat (das ist nur sinnvoll, wenn es keine Nutzer mit aktiven Accounts im Verein gibt - beim ersten aktiven Account werden auch die Fachwart-Funktionen gebraucht). Diese Konstellation gilt es normalerweise nur, wenn der Verein nur zur Verwaltung von Ergebnissen durch den Bezirk eingerichtet wurde. In diesem Fall ist kein Nutzer rechts und unten in der Tabelle eingetragen. Vereine ohne eFB-Beauftragte erscheinen nicht in der Liste der auswählbaren Vereine, wenn ein Nutzer dort eine Mitgliedschaft auswählen möchte. Diese Einschränkung ist notwendig, weil eben niemand definiert ist, der diese Anfragen bearbeiten könnte.
Ebenso kann der eFB-Beauftragte eines Vereins auch aus einem anderen Verein kommen, wenn die Vorstände beider Vereine solche Vertretungsregeln vereinbart haben. In diesem Ausnahmefall wird der eFB-Beauftragte des Vereins eingetragen und die Auswahl „Nutzer als Vereinsmitglied freischalten“ auf „nein“ gesetzt.