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eFB Benutzerhandbuch

Das Online-Handbuch zum elektronischen Fahrtenbuch beschreibt die Funktionen hinter jedem einzelnen Menüaufruf. Mit der Suchfunktion oben auf der Seite kann nach einem Schlagwort recherchiert werden. Je nach vorhandenen Berechtigungen haben Sie nicht alle hier beschriebenen Funktionen zur Verfügung.

Club bearbeiten

Wenn sich bei einem bestehenden Verein im eFB die Vereinsdaten verändern, können diese Stammdaten hier gepflegt werden. Nach der Auswahl eines LKV oder Kanubezirks wird die Vereinsliste angeboten, aus der Sie den betroffenen Verein auswählen. Welche Wahlmöglichkeiten Sie hier haben, richtet sich nach ihren individuellen Berechtigungen.

Bei der Suche müssen nicht zwingend beide Auswahllisten befüllt sein. Auch Teileingaben von Begriffen sind möglich, die Treffer werden dann in den Drop Down-Listen zur Auswahl angeboten.

Nach der Auswahl stehen Ihnen zwei Masken zur Verfügung.

Auf der linken Seite finden Sie die Stammdaten des Verein, die Sie direkt aktualisieren können.

Zuordnung beachten

Wenn es im LKV Bezirke oder Kanukreise gibt, ordnen Sie neue Vereine bitte jeweils dem Bezirk zu und nicht direkt dem LKV. Die Zuordnung zum LKV erfolgt im System automatisch über die Zugehörigkeit des Bezirks zum LKV. Wählen Sie nur dann den LKV aus, wenn es keine Bezirke gibt.

Bei Datum "von" ... "bis" ist nicht die Nutzungsdauer des eFB gemeint, sondern die Zugehörigkeit zu dem zuvor ausgewählten Bezirk (oder LKV). Kennen Sie die Zugehörigkeit nicht, lassen Sie bitte die Vorgabe einfach stehen.

Die rechte Seite steuert die Vergabe von Berechtigungen. Bevor Sie hier etwas eintragen, schauen Sie bitte weiter unten auf den Bildschirm. Hier sehen Sie eine Liste der Personen, die vom eFB-Beauftragten des LKV bereits Fachwart-Rollen erhalten haben. Das kann das Recht des eFB-Beauftragten des Vereins, des Wanderwartes, Jugendwartes oder Bootswartes sein.

Berechtigungen, die der eFB-Beauftragte des Vereins selbst über die Mitgliederverwaltung vergeben hat, sehen Sie hier nicht. Es gilt ein Grundprinzip: Ein eFB-Beauftragter (der "Administrator" für seine Organisation) kann seine eigenen Berechtigungen nicht verändern, sondern nur Berechtigungen unterhalb seiner Befugnisse vergeben. Deshalb sind hier die eFB-Beauftragten des jeweils aufgeführten Vereins aufgelistet – diese Rechte werden durch die nächsthöhere Ebene, in diesem Fall durch die LKV-eFB-Beauftragten, verwaltet.

Personen, die im unteren Teil der Liste bereits aufgeführt sind, können Sie dort direkt bearbeiten: Durch das Ändern der Häkchen und anschließendes Speichern passen Sie die Berechtigungen an. Mit dem Löschen-Symbol entfernen Sie einen Eintrag.

Die Funktionen rechts von den Vereins-Stammdaten dienen dazu, neue Personen zu ergänzen, die bisher noch nicht eFB-Beauftragter im Verein sind. Sie müssen dazu die genaue Schreibweise des Benutzernamens ("Account") der Person kennen, die Rechte erhalten soll.

Ein Verein ist grundsätzlich in der Anzahl seiner eFB-Beauftragten und anderer Fachwarte nicht limitiert. Um einen neuen eFB-Beauftragten für einen Verein einzurichten, sollten Sie einen (formlosen) Auftrag der Vereinsleitung heranziehen. Ist der eFB-Beauftragte eingetragen, ist sein Recht erst dann gültig, wenn auch die schriftliche Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der DKV-Geschäftsstelle eingegangen ist und im eFB erfasst wurde.

Das Recht des eFB-Beauftragten wird an dieser Stelle initial eingerichtet. Damit es wirksam wird und genutzt werden kann, muss der jeweilige eFB-Beauftragte die Verpflichtungserklärung zum Datenschutz unterschreiben und an die DKV-Geschäftsstelle senden. Ist deren Eingang im eFB vermerkt, kann die Rolle ausgeübt werden.

Sonderfälle

Es ist auch möglich, dass ein Verein gar keinen eFB-Beauftragten hat (das ist nur sinnvoll, wenn es keine Nutzer mit aktiven Accounts im Verein gibt - beim ersten aktiven Account werden auch die Fachwart-Funktionen gebraucht). Diese Konstellation gilt es normalerweise nur, wenn der Verein nur zur Verwaltung von Ergebnissen durch den Bezirk eingerichtet wurde. In diesem Fall ist kein Nutzer rechts unten in der Tabelle eingetragen. Vereine ohne eFB-Beauftragte erscheinen nicht in der Liste der auswählbaren Vereine, wenn ein Nutzer dort eine Mitgliedschaft auswählen möchte. Diese Einschränkung ist notwendig, weil eben niemand definiert ist, der diese Anfragen bearbeiten könnte.

Ebenso kann der eFB-Beauftragte eines Vereins auch aus einem anderen Verein kommen, wenn die Vorstände beider Vereine solche Vertretungsregeln vereinbart haben. In diesem Ausnahmefall wird der eFB-Beauftragte des Vereins eingetragen und die Auswahl „Nutzer als Vereinsmitglied freischalten“ auf „nein“ gesetzt.


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